Autor: HorstHilft.de-Redaktion
Elektroauto Kfz Steuer Befreiung einfach erklärt: Wer profitiert, wie lange und welche Fristen gelten. Rechne deine Steuer, vermeide Fehler – jetzt…
Viele glauben: „Jedes E-Auto ist automatisch immer steuerfrei.“ Fast richtig – aber es gibt Bedingungen. Die Kfz-Steuer-Befreiung gilt in Deutschland für rein elektrische Fahrzeuge (inkl. Brennstoffzelle) und nur für einen befristeten Zeitraum ab der ersten Zulassung. Danach fällt eine reduzierte Steuer an.
Die Elektroauto Kfz-Steuer-Befreiung ist eine zeitlich begrenzte Entlastung: Für reine Elektro-Pkw (BEV) und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle entfällt die Kfz-Steuer für einen langen Startzeitraum ab Erstzulassung. Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit. Wichtig: Du musst in der Regel keinen extra Antrag stellen – die Zulassungsstelle meldet dein Fahrzeug dem Zoll, und du erhältst einen Steuerbescheid (meist mit 0,00 €) automatisch.
Nach Ablauf der Befreiung greift eine ermäßigte Kfz-Steuer (in der Praxis meist deutlich günstiger als bei Verbrennern), die sich am zulässigen Gesamtgewicht orientiert. Exakte Beträge hängen von deinem Fahrzeug ab. Möchtest du vorab ein Gefühl bekommen, nutze unseren Ratgeber Kfz-Steuer berechnen: einfach erklärt für dein Auto.
Wenn du generell alle monetären Vorteile rund ums E-Auto ausschöpfen willst – von Stromtarifen bis Dienstwagenregel – hilft dir dieser Überblick: E-Auto-Steuervorteile: So nutzt du alle Sparchancen.
Warum gibt es die Befreiung und wer profitiert?
- Klimapolitischer Anreiz: Der Staat fördert emissionsfreie Mobilität. Die Steuerpause senkt die Einstiegskosten für E-Fahrer. - Klare Bedingung „rein elektrisch“: Nur BEV und Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Keine Befreiung für Plug-in-Hybride oder Range-Extender. - Stichtag & Zeitraum: Die Befreiung ist an das Datum der Erstzulassung gekoppelt und gilt für einen langen, aber endlichen Zeitraum ab diesem Tag. Bei späteren Halterwechseln läuft die Restlaufzeit weiter – sie startet nicht neu. - Automatik statt Antrag: In aller Regel erledigen Zulassungsstelle und Hauptzollamt die Einstufung automatisch. Du gibst bei der Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat ab – selbst wenn vorerst 0 € fällig sind.
Woran erkennst du, dass deine Befreiung aktiv ist?
- Steuerbescheid mit „0,00 €“ vom Hauptzollamt, oft mit Hinweis auf „Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge“. - In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter Antriebsart „Elektro“ (bei Brennstoffzelle sinngemäß erkennbar). - Keine Abbuchung der Kfz-Steuer im Befreiungszeitraum (trotz hinterlegtem SEPA-Mandat). - In Online-Portalen des Zolls wird die Befreiung angezeigt, sofern verfügbar.
Wenn du beim Thema Reichweite und Akkuschonung auf Kurs bleiben willst, wirf einen Blick auf Batterie im Elektroauto: Lebensdauer verstehen & erhöhen.
Ja. Die Befreiung beeinträchtigt dein Fahren nicht – Versicherungsschutz und HU-Fristen gelten wie üblich. Achte aber auf Post vom Hauptzollamt. Sollte nach Ende der Befreiung Steuer fällig werden und die Abbuchung scheitert (z. B. wegen Kontowechsel), drohen Säumniszuschläge. Planst du Fahrten ins Ausland, informiere dich zusätzlich zu saisonalen Regeln wie der Winterreifenpflicht in Österreich und der Schweiz, denn Steuerfragen und Ausrüstungspflichten sind getrennte Baustellen.
So sicherst du dir die Befreiung – Schritt für Schritt:
1. Fahrzeugart prüfen: In den Papieren muss die Antriebsart „Elektro“ (oder Brennstoffzelle) stehen. Plug-in-Hybrid? Dann gilt die Befreiung nicht. 2. Erstzulassung checken: Die Befreiungsdauer startet mit dem Datum der Erstzulassung. Bei Gebrauchtkauf übernimmst du die Restlaufzeit. 3. Zulassen & SEPA hinterlegen: Bei Neuzulassung gibst du ein SEPA-Lastschriftmandat ab. Das ist Standard – auch wenn aktuell 0 € anfallen. 4. Bescheid prüfen: Warte auf den Steuerbescheid des Hauptzollamts und kontrolliere, ob „0,00 €“ bzw. der Befreiungshinweis vermerkt ist. Hefte den Bescheid ab. 5. Import/Umbau beachten: Importierte E-Autos benötigen oft Nachweise zur ausländischen Erstzulassung. Umgebaute Fahrzeuge (Verbrenner → Elektro) brauchen eine Abnahme/Eintragung als Elektro, sonst keine Befreiung. 6. Fristen im Blick behalten: Lege dir eine Erinnerung für das Ende der Befreiung. Zum Stichtag wechselt das Fahrzeug automatisch in die ermäßigte Steuer. 7. Betrag abschätzen: Für die Zeit nach der Befreiung kannst du mit unserem Leitfaden Kfz-Steuer berechnen eine Hausnummer ermitteln und das Haushaltsbudget planen.
Praxistipp: Bündle Unterlagen (Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag, Zoll-Bescheid) in einem Ordner. So beantwortest du Rückfragen vom Hauptzollamt in Minuten statt Stunden.
- Während der Befreiung: 0 € Kfz-Steuer pro Jahr für berechtigte E-Autos. - Nach Ablauf: Es gilt eine reduzierte Steuer auf Basis des Fahrzeuggewichts. In der Praxis liegen viele E-Pkw je nach Gewicht bei etwa 20–120 € pro Jahr. Das ist ein Richtwert – Ausnahmen möglich. Den individuellen Wert schätzt du am besten mit Kfz-Steuer berechnen: einfach erklärt für dein Auto ab. - Sonderfälle: - Umbauten (Verbrenner auf Elektro) verursachen Kosten für Gutachten/Eintragung (typisch zweistellig bis niedrig dreistellig), erst danach ist eine Befreiung möglich. - Importe können Gebühren für Übersetzungen/Beglaubigungen verursachen.
Denke daran: Wenn die Steuer nach der Befreiung wieder anfällt, muss das SEPA-Mandat aktuell sein. Rückläufer kosten Gebühren.
Gilt die Kfz-Steuer-Befreiung auch für Plug-in-Hybride? Nein. Befreit sind nur reine E-Fahrzeuge (Batterie) und Brennstoffzellenfahrzeuge. Plug-in-Hybride zahlen reguläre Kfz-Steuer.
Muss ich die Befreiung beantragen? Meistens nein. Die Zulassungsstelle meldet dein Fahrzeug automatisch an das Hauptzollamt. Du erhältst einen Steuerbescheid. Prüfe ihn und bewahre ihn auf.
Was passiert bei Halterwechsel? Die Restlaufzeit der Befreiung bleibt erhalten. Beispiel: Wurde das Auto vor 4 Jahren erstmals zugelassen, sind bei Verkauf noch die verbleibenden Jahre steuerfrei – ein Neustart erfolgt nicht.
Wie hoch ist die Steuer nach Ende der Befreiung? Es greift eine ermäßigte, gewichtsbasierte Steuer. Viele E-Pkw landen grob zwischen 20 und 120 € jährlich. Details hängen vom zulässigen Gesamtgewicht ab.
Unterschied zur Dienstwagenregel? Die Kfz-Steuer ist getrennt vom geldwerten Vorteil beim Dienstwagen. Für letzteres gelten eigene Prozentsätze. Mehr Spartipps findest du unter E-Auto-Steuervorteile.
Die Kfz-Steuer-Befreiung für Elektroautos ist eine zeitlich begrenzte Entlastung für rein elektrische Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle. Sie gilt ab der Erstzulassung und bedeutet, dass keine Kfz-Steuer gezahlt werden muss. Nach Ablauf der Befreiung wird eine ermäßigte Steuer fällig, die sich am zulässigen Gesamtgewicht orientiert.
Die Steuerbefreiung für Elektroautos gilt für einen langen, aber endlichen Zeitraum ab der Erstzulassung des Fahrzeugs. Die genaue Dauer ist gesetzlich festgelegt und endet nicht bei einem Halterwechsel, sondern läuft weiter. Nach Ablauf dieser Frist wird eine reduzierte Kfz-Steuer erhoben.
Die Steuerbefreiung für Elektroautos dient als klimapolitischer Anreiz, um emissionsfreie Mobilität zu fördern. Sie senkt die Einstiegskosten für E-Fahrer und unterstützt die Verbreitung von umweltfreundlichen Fahrzeugen. Nur rein elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellen-Fahrzeuge profitieren von dieser Regelung.
Du erkennst die Steuerbefreiung deines Elektroautos an einem Steuerbescheid mit 0,00 € vom Hauptzollamt. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter Antriebsart „Elektro“. Zudem erfolgt keine Abbuchung der Kfz-Steuer im Befreiungszeitraum, obwohl ein SEPA-Mandat hinterlegt ist.